Ratgeber

Zoll und Einfuhrumsatzsteuer: was Händler beim Import zahlen

Wer Ware von außerhalb der EU einkauft, zahlt mehr als den Einkaufspreis. An der Grenze kommen Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und die Servicepauschale des Paketdienstes dazu, und ab dem 1. November 2026 sieht der Zoll eine vierte Position vor. Hier stehen alle vier nebeneinander, dazu der Rechenweg des Zolls und der Unterschied, der am meisten Geld bewegt und auf den meisten Seiten fehlt: Für ein Gewerbe mit Regelbesteuerung ist die Einfuhrumsatzsteuer kein Kostenfaktor, für Kleinunternehmer schon.

Stand der Regeln ist der 29. Oktober 2026. Das ist bei diesem Thema keine Floskel: Die Einfuhrabgabenfreiheit bis 150 Euro ist zum 1. Juli 2026 gestrichen worden, und die nächste Änderung steht für den 1. November 2026 an. Seiten, die noch eine Zollfreigrenze von 150 Euro versprechen, beschreiben eine Rechtslage, die es nicht mehr gibt. Die folgende Einordnung ersetzt keine Steuerberatung.

Die kurze Antwort: was an der Grenze zusammenkommt

PostenWorauf, und wie viel
Zollauf den Zollwert, Satz laut Zolltarif; bei bestimmten Sendungen bis 150 Euro pauschal 3 Euro je Warenkategorie
Abfertigungspauschale2 Euro je Warenkategorie, vorgesehen ab dem 1. November 2026, unabhängig vom Warenwert
Einfuhrumsatzsteuer19 %, ermäßigt 7 %, auf Zollwert plus Zoll plus Verbrauchsteuern
Servicepauschaleje Sendung, vom Paketdienst festgelegt, kein öffentlicher Betrag

Die ersten drei Zeilen gehen an den Staat und stehen so beim Zoll beziehungsweise in § 11 und § 21 UStG. Die vierte geht an den Paketdienst und ist keine Abgabe, sondern sein Entgelt. Zurückholen kannst du unter bestimmten Voraussetzungen nur die dritte.

Was die Einfuhrumsatzsteuer eigentlich ist

Die Einfuhr von Gegenständen im Inland ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG ein eigener Steuertatbestand, und die Steuer darauf heißt Einfuhrumsatzsteuer. § 21 Abs. 1 UStG stuft sie als Verbrauchsteuer im Sinne der Abgabenordnung ein, und § 21 Abs. 2 UStG ordnet an, dass die Vorschriften für Zölle sinngemäß gelten. Praktisch heißt das: erhoben wird sie vom Zoll beim Grenzübertritt, nicht vom Finanzamt bei der Voranmeldung, und sie folgt den zollrechtlichen Regeln, nicht den umsatzsteuerlichen.

Inhaltlich ist sie der Ersatz für die Umsatzsteuer, die beim Kauf im Inland angefallen wäre. Deshalb wirkt sie auf den ersten Blick wie eine zusätzliche Belastung und ist in Wahrheit eine Gleichstellung: Ohne sie käme Ware aus dem Drittland um die Umsatzsteuer günstiger ins Land als dieselbe Ware von einem deutschen Lieferanten. Welche Marktplätze und Modelle davon überhaupt betroffen sind, zeigt der Überblick über die wichtigsten Online-Marktplätze.

Warenwert, Zollwert, Bemessungsgrundlage: drei Werte für dieselbe Sendung

Der häufigste Rechenfehler entsteht nicht beim Prozentsatz, sondern bei der Frage, worauf der Prozentsatz angewendet wird. Für ein und dieselbe Sendung sind drei verschiedene Werte im Spiel:

  • Der Warenwert ist der Preis der Ware ohne Versand. An ihm hängt die 150-Euro-Grenze.
  • Der Zollwert ist laut Zoll der Gesamtbetrag der Sendung einschließlich der Portokosten, also Warenwert plus Transportkosten bis zur EU-Außengrenze. An ihm hängt der Zoll. Der Zoll weist ausdrücklich darauf hin, dass sich Postentgelte nicht nach Beförderungskilometern berechnen und deshalb nicht in einen Anteil innerhalb und einen außerhalb der Union aufgeteilt werden.
  • Die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer ist nach § 11 UStG der Zollwert, erhöht um die Einfuhrabgaben und Verbrauchsteuern außer der Einfuhrumsatzsteuer selbst (§ 11 Abs. 3 Nr. 2) und um die Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort im Gemeinschaftsgebiet (§ 11 Abs. 3 Nr. 3).

Ein Beispiel macht den Abstand sichtbar: Bei 140 Euro Ware und 20 Euro Porto liegt der Warenwert unter 150 Euro, der Zollwert mit 160 Euro darüber. Die Schwelle ist also gerissen oder nicht, je nachdem welchen der beiden Werte man liest. Maßgeblich für die Schwelle ist der Warenwert.

Für Wertangaben in fremder Währung gilt nach § 11 Abs. 5 UStG der Wechselkurs nach den Zollwertvorschriften, und der Zoll stellt klar, dass das der Kurs am Tag der Annahme der Zollanmeldung ist. Der Kurs am Bestelltag ist nicht der, mit dem gerechnet wird.

Was sich am 1. Juli 2026 geändert hat

Mit der Verordnung 2026/382 des Rates der Europäischen Union wurde die Verordnung 1186/2009 geändert und die Einfuhrabgabenfreiheit für Waren in Sendungen bis zu einem Gesamtwert von 150 Euro mit Wirkung zum 1. Juli 2026 gestrichen. An ihre Stelle tritt ein pauschaler Zoll von 3 Euro je Warenkategorie bei Sendungen bis 150 Euro.

Diese Pauschale gilt aber nicht für jede Sendung, und genau das lassen die meisten Zusammenfassungen weg. Der Zoll nennt zwei Voraussetzungen, von denen eine erfüllt sein muss: Die Einfuhr ist nach Art. 143 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 2006/112/EG von der Mehrwertsteuer befreit, also über den Import One Stop Shop abgewickelt, oder die Waren sind in einer Postsendung im Sinne von Art. 1 Nr. 24 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 enthalten. Maßgeblich ist dabei, dass es sich um eine Sendung im Fernabsatzverkehr handelt. Für alle übrigen Sendungen bis 150 Euro wird der Zoll nach dem Regelzollsatz erhoben, also mit dem Satz, der für die Ware im Zolltarif steht.

Welcher Satz das ist, hängt an der Zolltarifnummer und damit an der Beschaffenheit der Ware, nicht an ihrem Verwendungszweck. Eine Seite kann ihn dir nicht nennen; der Zolltarif kann es.

Was am 1. November 2026 dazukommt

Nach jetzigem Stand wird ab dem 1. November 2026 bei der Einfuhr von Sendungen im Fernabsatzverkehr unabhängig vom Warenwert zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr der Union erhoben, die der Zoll auch Abfertigungspauschale nennt: 2 Euro je Warenkategorie. Sie entsteht grundsätzlich mit der Annahme der Zollanmeldung und ist nicht erstattungsfähig. „Nach jetzigem Stand“ ist dabei die Formulierung des Zolls selbst, nicht eine Vorsicht dieser Seite: Die Gebühr ist angekündigt, nicht seit Monaten gelebte Praxis.

Zwei Punkte daran sind für die Kalkulation wichtig:

  1. Die Gebühr hängt nicht am Wert. Sie fällt auch oberhalb von 150 Euro an, und sie fällt auch dann an, wenn keine pauschalen 3 Euro Zoll erhoben werden.
  2. Sie erhöht die Steuer mit. Der Zoll stellt ausdrücklich fest, dass der Zollbetrag und die Bearbeitungsgebühr der Union Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer sind. Aus 2 Euro Gebühr werden mit 19 % also 2,38 Euro.

Ebenfalls ab dem 1. November 2026 ist bei Sendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro eine Produktkennung als zusätzliche Angabe in der Zollanmeldung erforderlich, etwa eine Artikelnummer der Plattform, eine Modellnummer oder eine standardisierte Kennung wie GTIN, EAN, ISBN oder UPC. Zu dieser Angabepflicht prüft der Zoll derzeit eine Übergangsregelung. Wenn dein Lieferant die Anmeldung veranlasst, ist die Produktkennung seine Angabe. Wenn du selbst anmeldest, ist es deine.

Pro Warenkategorie heißt pro Position der Zollanmeldung

Der Ausdruck wird regelmäßig als „pro Paket“ gelesen und ist damit falsch. Der Zoll definiert Warenkategorie als angemeldete Position der Zollanmeldung und gibt dazu zwei eigene Beispiele:

Inhalt der SendungZollPauschale ab 1.11.
4 Paar Socken (1 Position)3 Euro2 Euro
Socken, Plüschtier, Ladekabel (3 Positionen)9 Euro6 Euro

Die Menge innerhalb einer Kategorie ist also gleichgültig, die Vielfalt nicht. Für den Einkauf heißt das: Eine Sammelbestellung aus zehn verschiedenen Artikelarten ist bei den Pauschalen teurer als zehn Stück derselben Ware, und zwar unabhängig vom Warenwert. Wer Testmengen für die Sortimentsplanung bestellt, zahlt diese Vielfalt mit.

Der Rechenweg des Zolls, an zwei Beispielen

Der Zoll veröffentlicht den Rechenweg selbst: Zollwert ist der Wert der Ware plus die Transportkosten an die EU-Außengrenze; der Zoll ergibt sich aus Zollwert mal Zollsatz; die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer ist Zollwert plus Zoll plus Verbrauchsteuer plus innergemeinschaftliche Beförderungskosten; die Einfuhrumsatzsteuer ist diese Grundlage mal 19 % oder 7 %.

Beispiel 1, über der Schwelle. Das Beispiel stammt vom Zoll selbst: eine Bluse für 200 Euro aus Japan, 35 Euro Transportkosten laut Rechnung, Zollsatz laut Zolltarif 12 %.

SchrittBetrag
Zollwert (200,00 plus 35,00 Euro)235,00 Euro
Zoll (235,00 Euro mal 12 %)28,20 Euro
Bemessungsgrundlage (235,00 plus 28,20 Euro)263,20 Euro
Einfuhrumsatzsteuer (263,20 Euro mal 19 %)50,01 Euro
Abgaben gesamt78,21 Euro

Auf 200 Euro Ware kommen 78,21 Euro Abgaben. Wer mit 19 % auf den Warenpreis gerechnet hätte, wäre bei 38 Euro gelandet und läge um mehr als 40 Euro daneben.

Beispiel 2, unter der Schwelle, nach dem 1. November 2026. Eine Sendung im Fernabsatzverkehr mit einer Warenkategorie: 120 Euro Ware, 15 Euro Versand, Regelsteuersatz 19 %.

SchrittBetrag
Zollwert (120,00 plus 15,00 Euro)135,00 Euro
Pauschalzoll (1 Warenkategorie)3,00 Euro
Abfertigungspauschale (1 Warenkategorie)2,00 Euro
Bemessungsgrundlage (135,00 plus 3,00 plus 2,00)140,00 Euro
Einfuhrumsatzsteuer (140,00 Euro mal 19 %)26,60 Euro
Abgaben gesamt31,60 Euro

Vor dem 1. November liegt dieselbe Sendung bei 29,22 Euro Abgaben. Die neue Gebühr kostet also 2,38 Euro und nicht 2 Euro, weil sie selbst besteuert wird. Dazu kommt in beiden Beispielen die Servicepauschale des Paketdienstes, die hier bewusst fehlt, weil ihr Betrag nicht öffentlich ist. Eine konkrete Sendung rechnest du mit dem Zollrechner für Sendungen aus Nicht-EU-Staaten durch; er setzt die Regeln an, die auf zoll.de am 6. Oktober 2026 standen, und kennt die ab November vorgesehene Abfertigungspauschale noch nicht, die du nach dem Muster oben dazurechnest.

Der Unterschied, der nur für Händler gilt: die Steuer ist Vorsteuer

Hier trennt sich die Seite von jedem Ratgeber für Privatkäufer. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG zählt „die entstandene Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für sein Unternehmen nach § 1 Absatz 1 Nummer 4 eingeführt worden sind“ ausdrücklich zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen. Führst du Ware für dein Unternehmen ein und unterliegst der Regelbesteuerung, ist die Einfuhrumsatzsteuer ein Durchlaufposten: Du zahlst sie an der Grenze und ziehst sie in der Voranmeldung wieder ab.

Der Gesetzgeber geht noch einen Schritt weiter. Nach § 21 Abs. 3 UStG kann die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer ohne Sicherheitsleistung aufgeschoben werden, wenn sie nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in voller Höhe als Vorsteuer abgezogen werden kann, und § 21 Abs. 3a UStG setzt die Fälligkeit des bewilligten Aufschubs auf den 26. des zweiten auf den betreffenden Monat folgenden Kalendermonats. Aus einer Zahlung an der Haustür wird damit ein Posten mit bis zu knapp zwei Monaten Luft, was bei größeren Wareneingängen der eigentliche Vorteil ist.

Für Kleinunternehmer kehrt sich das vollständig um. Nach § 19 Abs. 1 UStG sind ihre inländischen Umsätze steuerfrei, solange der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Und § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG schließt den Vorsteuerabzug für Gegenstände aus, die zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet werden. Dieselbe Sendung, zwei Ergebnisse:

Die Sendung aus Beispiel 2 kostet dichEffektiv
Gewerbe mit Regelbesteuerung: Zoll und Pauschale bleiben, die 26,60 Euro Steuer holst du als Vorsteuer zurück5,00 Euro
Kleinunternehmer nach § 19 UStG: die Steuer bleibt bei dir31,60 Euro

Auf eine Sendung von 135 Euro Zollwert ist das ein Unterschied von 26,60 Euro, also knapp 20 % des Zollwerts. Wer an der Grenze zur Kleinunternehmerregelung steht und regelmäßig importiert, rechnet diesen Posten besser in die Entscheidung ein, bevor er die Marge kalkuliert. Wie sich das in der Gesamtrechnung niederschlägt, zeigt die Anleitung zur Berechnung der Gewinnmarge.

Ein wichtiger Vorbehalt beim Dropshipping: Dort geht das Paket direkt an deinen Kunden, und an der Haustür zahlt er. Die Ware wird dann nicht für dein Unternehmen eingeführt, und die Voraussetzung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG liegt bei dir nicht vor. Die Abgaben sind in diesem Fall kein Vorsteuerthema, sondern ein Preis- und Retourenthema: Eine Nachforderung an der Tür, mit der niemand gerechnet hat, endet oft in einer Rücksendung. Welche Pflichten beim Direktversand sonst noch greifen, steht im Artikel dazu, ob Dropshipping in Deutschland legal ist.

IOSS: wenn die Steuer schon bezahlt ist

Registriert sich ein Verkäufer aus dem Drittland für den Import One Stop Shop, entsteht laut Zoll bei Waren mit einem Wert von höchstens 150 Euro beim Zoll keine zusätzliche Einfuhrumsatzsteuer. Der Verkäufer führt sie stattdessen über dieses Verfahren an die EU ab, und sie ist in aller Regel bereits im Rechnungsendbetrag enthalten.

Zwei Dinge bleiben trotzdem bestehen. Erstens die Pflicht zur Zollanmeldung, die üblicherweise der Beförderer übernimmt, mit der Servicepauschale, die er dafür berechnet. Zweitens der pauschale Zoll: Die IOSS-Abwicklung ist genau einer der beiden Fälle, in denen der Zoll die 3 Euro je Warenkategorie vorsieht. IOSS beseitigt also die Steuer an der Grenze, nicht die Abgabe.

Für die Lieferantenauswahl ist das ein handfestes Kriterium: Ein Lieferant mit IOSS-Registrierung oder mit einem Lager in der EU nimmt deinem Kunden die Überraschung an der Haustür. Worauf dabei sonst zu achten ist, behandelt der Leitfaden zu Dropshipping-Lieferanten.

Die Servicepauschale, und warum hier kein Betrag steht

Der Zoll beschreibt den Ablauf so: Für alle Sendungen aus einem Drittland muss eine Zollanmeldung abgegeben werden, in den meisten Fällen übernimmt das der Post- oder Kurierdienst, dieser zahlt die fälligen Einfuhrabgaben auch schon an den Zoll, und bei der Zustellung werden sie beim Empfänger eingezogen. Für diese Serviceleistung verlangt der Dienst üblicherweise eine Servicepauschale.

Einen Betrag nennt der Zoll nicht. Er verweist auf den jeweiligen Dienstleister und dessen Geschäftsbedingungen. Deshalb steht hier keiner: Eine Zahl, die aus einem Blog abgeschrieben und nicht beim Anbieter geprüft ist, ist in einer Kalkulation schlimmer als eine ehrliche Lücke. Frag die Pauschale bei dem Dienst ab, über den deine Sendungen tatsächlich laufen, und behandle sie als festen Posten je Sendung, nicht als Prozentsatz.

Wer kleine Mengen selbst anmelden will, kann das über die Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen im Zoll-Portal tun, einen Anmeldungstyp der Fachanwendung ATLAS-IMPOST, der für Sendungen bis 150 Euro zur Verfügung steht und einen Zugang per ELSTER-Zertifikat oder elektronischem Personalausweis voraussetzt. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren und für Waren mit Verboten und Beschränkungen ist dieser Weg ausgeschlossen.

Drei Fehler, die in der Kalkulation Geld kosten

  1. 19 % auf den Warenpreis rechnen. Die Bemessungsgrundlage enthält Porto und Zoll. Je günstiger die Ware und je teurer der Versand, desto größer die Lücke.
  2. Die 3 Euro als Betrag pro Paket lesen. Sie fallen je Position der Zollanmeldung an. Eine bunte Sammelbestellung vervielfacht sie, und ab November die Abfertigungspauschale gleich mit.
  3. Die Einfuhrumsatzsteuer als Kosten einplanen, obwohl sie Vorsteuer ist, oder umgekehrt. Mit Regelbesteuerung verdirbt der erste Fehler jede Margenrechnung nach unten; als Kleinunternehmer verdirbt der zweite sie nach oben, und zwar um volle 19 %.

Ein vierter Punkt ist kein Rechenfehler, sondern ein Zeitproblem: Alkohol, Tabakwaren, Kaffee und kaffeehaltige Waren lösen unabhängig vom Sachwert Verbrauchsteuern aus, und Tabakwaren sowie deren Substitute müssen bei der Einfuhr ein gültiges deutsches Steuerzeichen tragen. Diese Warengruppen sind für den Import keine normale Kalkulation.

Was das für deine Kalkulation heißt

Rechne eine Sendung nie mit einem einzigen Prozentsatz. Nimm den Warenwert für die Schwelle, den Zollwert für den Zoll, und Zollwert plus Zoll plus Pauschale für die Steuer. Kläre einmal, ob du der Regelbesteuerung unterliegst, denn davon hängt ab, ob die größte Position dieser Rechnung dich überhaupt etwas kostet. Und notier dir das Datum: Ab dem 1. November 2026 ist jede Kalkulation, die ohne die Abfertigungspauschale auskommt, um 2 Euro je Warenkategorie plus Steuer zu niedrig.

Häufige Fragen

Was bedeutet Einfuhrumsatzsteuer?

Die Einfuhrumsatzsteuer ist die Umsatzsteuer auf Ware, die aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland kommt. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG ist die Einfuhr von Gegenständen im Inland ein eigener Steuertatbestand, und § 21 Abs. 1 UStG stuft die Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer im Sinne der Abgabenordnung ein. Erhoben wird sie vom Zoll, nicht vom Finanzamt, und zwar mit 19 % oder ermäßigt 7 %. Sie ersetzt die Umsatzsteuer, die im Inland beim Kauf angefallen wäre.

Was besagt § 21 Abs. 4 UStG?

Die Vorschrift regelt den Nachschlag. Entsteht für die eingeführte Ware erst nach dem Entstehen der Einfuhrumsatzsteuer noch eine Zollschuld oder eine Verbrauchsteuer, entsteht zeitgleich eine weitere Einfuhrumsatzsteuer, bemessen auf genau diesen nachträglichen Betrag. Steuerschuldner ist, wer den Zoll oder die Verbrauchsteuer zu entrichten hat. Der letzte Satz entschärft das für Gewerbetreibende: Die Regel gilt nicht, wenn derjenige für die Ware nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Muss ich bei Rechnungen aus China Umsatzsteuer zahlen?

Auf der Rechnung deines chinesischen Lieferanten steht keine deutsche Umsatzsteuer, und das ist korrekt. Die Steuer entsteht stattdessen bei der Einfuhr als Einfuhrumsatzsteuer, und du zahlst sie an den Zoll oder an den Paketdienst, der sie vorgestreckt hat. Mit Regelbesteuerung holst du sie dir als Vorsteuer zurück. Eine Ausnahme ist der Import One Stop Shop: Hat sich der Verkäufer dort registriert, ist die Steuer bei Sendungen bis 150 Euro bereits im Rechnungsbetrag enthalten und entsteht beim Zoll nicht noch einmal.

Warum weist ein Lieferant aus dem Drittland keine Umsatzsteuer aus?

Weil sein Verkauf nicht im deutschen Inland steuerbar ist. Das Umsatzsteuergesetz knüpft stattdessen an die Einfuhr an: Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG unterliegt die Einfuhr von Gegenständen im Inland der Umsatzsteuer, und genau das ist die Einfuhrumsatzsteuer. Die Steuer verschwindet also nicht, sie wechselt nur den Zeitpunkt und den Einnehmer: nicht der Verkäufer beim Verkauf, sondern der Zoll beim Grenzübertritt.

Gibt es die 150-Euro-Zollfreigrenze noch?

Nein. Mit der Verordnung 2026/382 des Rates wurde die Einfuhrabgabenfreiheit für Sendungen bis 150 Euro zum 1. Juli 2026 gestrichen. An ihre Stelle tritt bei bestimmten Sendungen bis 150 Euro ein pauschaler Zoll von 3 Euro je Warenkategorie. Für alle übrigen Sendungen unter 150 Euro gilt der Regelzollsatz. Eine Freigrenze bei der Einfuhrumsatzsteuer gab es ohnehin nicht, die fällt ab dem ersten Euro an.

Wie berechne ich die Einfuhrumsatzsteuer?

In zwei Schritten. Zuerst die Bemessungsgrundlage: Zollwert, also Warenwert plus Transportkosten bis zur EU-Außengrenze, plus der Zoll, plus eventuelle Verbrauchsteuern, plus die Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (§ 11 UStG). Darauf dann 19 % oder ermäßigt 7 %. Der häufigste Fehler ist, die 19 % auf den reinen Warenpreis zu rechnen: Das lässt Porto und Zoll aus der Bemessungsgrundlage heraus und fällt bei günstiger Ware mit teurem Versand deutlich aus.

Bekomme ich die Einfuhrumsatzsteuer zurück?

Wenn du die Ware für dein Unternehmen einführst und der Regelbesteuerung unterliegst, ja. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG zählt die entstandene Einfuhrumsatzsteuer ausdrücklich zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen. Sie ist dann ein Durchlaufposten mit Zinseffekt, kein Kostenfaktor. Als Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG sind deine Umsätze steuerfrei, und § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG schließt den Vorsteuerabzug für steuerfreie Umsätze aus. Dann bleibt die Einfuhrumsatzsteuer vollständig bei dir hängen.

Was kostet die Zollabwicklung beim Paketdienst?

Das kann dir diese Seite nicht sagen, und keine andere ehrlich auch nicht. Der Zoll bestätigt, dass Post- und Kurierdienste für die Anmeldung und das Vorstrecken der Abgaben üblicherweise eine Servicepauschale verlangen, nennt aber keinen Betrag und verweist auf den jeweiligen Dienstleister und dessen Geschäftsbedingungen. Die Pauschale unterscheidet sich je Anbieter und je Versandart. Frag deinen Paketdienst, bevor du kalkulierst, und rechne sie als festen Posten pro Sendung ein.