Ratgeber

Ist Dropshipping legal? Recht, Gewerbe und Steuern in Deutschland

Ja, Dropshipping ist in Deutschland legal. Es ist ganz normaler Handel, bei dem der Versand beim Lieferanten liegt, und genau so behandelt es das Recht: Du bist gewerblicher Händler mit allen Pflichten, die dazugehören, von der Gewerbeanmeldung über das Widerrufsrecht bis zur Produktsicherheit. Dieser Ratgeber geht die Pflichten der Reihe nach durch (Stand: 27. September 2026). Er ordnet die Rechtslage ein, ersetzt aber keine Rechts- oder Steuerberatung: Für deinen konkreten Fall sind Anwalt und Steuerberatung die richtigen Adressen.

Wie das Geschäftsmodell selbst funktioniert und für wen es taugt, steht im Überblick Was ist Dropshipping? Hier geht es nur um Recht, Gewerbe und Steuern.

Der Händlerbund, der Verband des deutschen Onlinehandels, fasst die Rechtslage so zusammen: Solange die üblichen Pflichten eines Onlinehandels erfüllt sind, etwa die Gewerbeanmeldung und das Datenschutzrecht, ist Dropshipping in Deutschland grundsätzlich legal. Riskant wird es an einer anderen Stelle: Wer die Pflichten ignoriert, handelt nicht verboten, sondern fehlerhaft, und Fehler werden im deutschen Onlinehandel schnell abgemahnt, vor allem von Wettbewerbern.

Der wichtigste Gedanke vorweg, weil er fast jede der folgenden Pflichten erklärt: Dein Käufer schließt den Vertrag mit dir, nicht mit deinem Lieferanten. Die IT-Recht Kanzlei formuliert es deutlich: Der Händler haftet dem Käufer gegenüber als Vertragspartner vollständig, auch wenn ein Lieferant die Bestellung ausführt. Was dein Lieferant falsch macht, ist rechtlich zuerst dein Problem.

Ist Dropshipping illegal oder strafbar?

Nein, weder illegal noch strafbar. Dropshipping ist kein Straftatbestand, und es gibt in Deutschland kein Gesetz, das den Direktversand über einen Lieferanten verbietet. Wer die Frage stellt, verwechselt meist zwei Ebenen, und die Unterscheidung ist die wichtigste dieser Seite:

  • Zivilrechtlich haftest du, und zwar fast immer. Die IT-Recht Kanzlei fasst es so zusammen, dass der Händler dem Käufer gegenüber für die ordnungsgemäße Durchführung des geschlossenen Kaufvertrages ebenso wie für die vereinbarte Produktbeschaffenheit nach § 433 Abs. 1 BGB verantwortlich bleibt. Das ist keine Strafe, sondern Gewährleistung, Schadensersatz und Rückabwicklung. Es kostet Geld, kein Vorstrafenregister.
  • Ordnungsrechtlich drohen Abmahnung und Vertriebsverbot. Ein fehlendes Impressum oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung führen zur Abmahnung, meist durch Wettbewerber. Eine fehlende LUCID-Registrierung führt zum Vertriebsverbot. Auch das ist kein Strafrecht, trifft dich in der Praxis aber härter und schneller.

Strafrecht wird es erst, wenn zu dem Handel etwas hinzukommt, das für sich genommen eine Straftat ist. Zwei Fälle sind beim Dropshipping realistisch:

  • Steuerhinterziehung. Wer Umsätze nicht erklärt, macht sich nach § 370 der Abgabenordnung strafbar; das Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Das ist der Grund, warum die Kleinunternehmerregelung eine Entscheidung ist, die du dokumentierst, und keine, die du dir sparst.
  • Markenverletzung. Wer im geschäftlichen Verkehr widerrechtlich eine geschützte Marke benutzt, wird nach § 143 MarkenG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Beim Import aus Fernost ist das die reale Gefahr: Plagiate und Marken-Aufdrucke im Sortiment sind kein Sorgfaltsfehler mehr.

Die ehrliche Antwort lautet also: Das Modell ist legal, deine Umsetzung entscheidet. Wer Steuern erklärt und keine Plagiate listet, bewegt sich im Zivilrecht, und dort geht es um Pflichten, die dieser Ratgeber der Reihe nach durchgeht.

Gewerbe anmelden, bevor du verkaufst

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, muss das der zuständigen Behörde anzeigen, so steht es in § 14 der Gewerbeordnung. Auf Dropshipping übersetzt: Wer regelmäßig und mit Gewinnabsicht verkauft, handelt gewerblich, und die Anmeldung beim Gewerbeamt gehört an den Anfang, nicht ans Ende. Das gilt unabhängig davon, ob du bei eBay verkaufst oder einen eigenen Shopify-Shop betreibst.

Die Anmeldung selbst ist der einfache Teil. Wie sie abläuft, was sie in verschiedenen Städten kostet und welche Fristen danach laufen, steht im eigenen Ratgeber zum Gewerbe anmelden für eBay und Dropshipping. Sie zieht aber Folgen nach sich, von den Rückfragen des Finanzamts bis zu den steuerlichen Pflichten im nächsten Abschnitt. Aufschieben lohnt sich nicht: Wer gewerblich handelt, aber als privater Verkäufer auftritt, riskiert Abmahnungen und steuerliche Nachforderungen.

Dropshipping unter 18: Ermächtigung und Familiengericht

Das Geschäftsmodell selbst kennt keine Altersgrenze, der Gewerbebetrieb schon. Wer das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist in der Geschäftsfähigkeit beschränkt (§ 106 BGB): Verträge brauchen grundsätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Für ein laufendes Gewerbe wäre das untauglich, weil jede einzelne Bestellung neu zugestimmt werden müsste. Dafür gibt es § 112 BGB.

Die Vorschrift verlangt zwei Schritte, und beide sind Pflicht:

  1. Der gesetzliche Vertreter ermächtigt dich zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts. In der Regel sind das die Eltern.
  2. Das Familiengericht genehmigt diese Ermächtigung. Ohne die Genehmigung ist die Ermächtigung wirkungslos.

Liegt beides vor, bist du für die Rechtsgeschäfte, die der Geschäftsbetrieb mit sich bringt, unbeschränkt geschäftsfähig. Ausgenommen bleiben laut Gesetz die Geschäfte, für die auch der Vertreter selbst eine Genehmigung des Familiengerichts braucht. Die Ermächtigung kann der Vertreter zudem nur mit Genehmigung des Familiengerichts wieder zurücknehmen.

Praktisch heißt das: Die Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO setzt diese Genehmigung voraus, sie steht also am Anfang und nicht am Ende. Und sie ändert nichts an den übrigen Pflichten dieser Seite. Ein 17-jähriger Händler schuldet dem Käufer dasselbe Widerrufsrecht und dieselbe Produktsicherheit wie jeder andere.

Steuern: Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung, Gewerbesteuer

Drei Steuerarten solltest du von Anfang an auf dem Zettel haben:

  • Umsatzsteuer. Auf deine Verkäufe fällt grundsätzlich Umsatzsteuer an. Die Ausnahme ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG: Sie gilt, wenn dein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht überschreitet (Stand: September 2026). Gerade beim Dropshipping mit Lieferanten im Ausland wird die Umsatzsteuer schnell komplex, etwa bei Einfuhren und grenzüberschreitenden Lieferwegen. Genau hier gehört eine Steuerberatung früh ins Boot, nicht erst zur ersten Steuererklärung.
  • Gewerbesteuer. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag (§ 11 GewStG). Unterhalb davon fällt keine Gewerbesteuer an, die Anmeldepflicht des Gewerbes bleibt davon unberührt.
  • Einkommensteuer. Dein Gewinn aus dem Gewerbe gehört in deine Einkommensteuererklärung, auch im Nebenerwerb.

Die ehrliche Zusammenfassung: Die Steuerfragen sind lösbar und für kleine Händler oft überschaubar, aber sie sind individuell. Dieser Abschnitt ersetzt keine Steuerberatung.

Zoll: die 150-Euro-Freigrenze ist seit Juli 2026 weg

Wer aus einem Drittland direkt an deutsche Kunden liefern lässt, rechnet seit dem 1. Juli 2026 anders. Bis dahin waren Sendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro zollfrei. Der deutsche Zoll stellt klar, dass die bislang in der ZollbefreiungsVO vorgesehene Einfuhrabgabenfreiheit für Waren in Sendungen mit einem Gesamtwert bis 150 Euro ab diesem Datum vollständig entfällt.

An ihre Stelle tritt ein pauschaler Satz. Der Zoll formuliert es so: „Ein pauschaler Zoll von 3 Euro pro Warenkategorie (das bedeutet je angemeldeter Position der Zollanmeldung) ist vorgesehen.“ Das entscheidende Wort ist Warenkategorie, nicht Sendung. Im Beispiel des Zolls kommen für zehn Paar Socken, zwei Kabelbinder und vier Hosen in einer Sendung insgesamt neun Euro zusammen: drei Warenkategorien, dreimal 3 Euro.

Für Dropshipping mit Lieferanten außerhalb der EU heißt das zwei Dinge:

  • Bei kleinen Warenwerten kippt die Marge. Auf einen Artikel für 12 Euro sind 3 Euro Zoll ein Viertel des Warenwerts. Jede Kalkulation, die vor Juli 2026 aufgegangen ist, gehört noch einmal auf den Tisch.
  • Gemischte Pakete kosten mehrfach. Drei verschiedene Artikel in einer Sendung sind drei Positionen, also dreimal 3 Euro. Ein Bundle aus Kleinteilen trägt damit mehr Zoll als derselbe Umsatz in einem einzigen Artikel.

Der Pauschalzoll ist ein Zoll und nicht die Einfuhrumsatzsteuer. Die ist eine eigene Rechnung und gehört zu den Punkten aus dem vorigen Abschnitt, die du mit einer Steuerberatung klärst. Wie du Produkte mit genug Abstand zwischen Einkauf und Verkaufspreis auswählst, damit solche Posten die Marge nicht auffressen, zeigt der Ratgeber Dropshipping-Produkte finden.

Widerrufsrecht: 14 Tage gehören dem Käufer

Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen, also auch bei jeder Bestellung in deinem Shop oder deinem eBay-Angebot, ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g BGB. Die Frist beträgt 14 Tage (§ 355 BGB), und der Käufer muss den Widerruf nicht begründen. Für einzelne Warengruppen gibt es gesetzliche Ausnahmen, etwa individuell angefertigte Produkte, verlass dich darauf aber nicht ohne Prüfung im Einzelfall.

Für Dropshipping heißt das konkret:

  • Das Widerrufsrecht gilt auch bei Lieferung aus dem Ausland. Dass die Ware direkt aus China kommt, ändert nichts: Der Vertrag besteht zwischen dir und dem Käufer, und die Abwicklung des Widerrufs ist deine Aufgabe.
  • Du brauchst eine korrekte Widerrufsbelehrung mit einer Rücksendeadresse, die stimmt. Nach Einschätzung der IT-Recht Kanzlei darf eine abweichende Rücksendeadresse den Verbraucher nicht teurer kommen; bei einer Rücksendeadresse im Ausland trägt der Händler die höheren Rücksendekosten.
  • Kalkuliere Widerrufe ein. Ein Widerruf bei langen Lieferwegen aus Fernost ist teurer als einer beim Händler nebenan, das gehört in deine Margenrechnung.

Impressum, Informationspflichten, Datenschutz

Gewerbliche Onlinehändler unterliegen der Impressumspflicht: § 5 DDG verlangt, dass Anbieter geschäftsmäßiger digitaler Dienste Informationen wie Name, Anschrift und E-Mail-Adresse leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar bereithalten. Das gilt für den eigenen Shop genauso wie für deinen Auftritt auf Verkaufsplattformen; der Händlerbund konkretisiert die gängige Anforderung so, dass die Angaben in zwei Klicks erreichbar sein sollten.

Dazu kommen zwei Punkte, die beim Dropshipping gern übersehen werden:

  • Datenschutz. Du gibst Namen und Lieferadressen deiner Käufer an den Lieferanten weiter. Das muss in deiner Datenschutzerklärung stehen, und du darfst nur die Daten weitergeben, die für die Lieferung nötig sind.
  • Rechtstexte aktuell halten. Impressum, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung sind die drei Texte, an denen Abmahnungen am häufigsten ansetzen. Es gibt dafür keine besonderen Dropshipping-Versionen, die normalen Pflichttexte des Onlinehandels müssen stimmen.

Verpackungsgesetz: ohne LUCID-Registrierung kein Verkauf

Wer verpackte Ware in Deutschland in Verkehr bringt, muss im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert sein, bevor verkauft wird. Beim Dropshipping ist die Frage, wen die Pflicht trifft, tückisch: Verpackt und versendet dein Lieferant die Ware, liegt die Registrierungspflicht nach Einschätzung der IT-Recht Kanzlei regelmäßig bei ihm. Sitzt der Lieferant aber im Ausland und ist dort nicht registriert, musst du die Verpackung im eigenen Namen registrieren, sonst droht ein Vertriebsverbot. Kläre das vor dem ersten Verkauf, nicht danach: Das Register ist öffentlich einsehbar, ob ein Anbieter registriert ist, kann also jeder nachprüfen.

Seit dem 12. August 2026 kommt eine Pflicht hinzu, die genau auf die Dropshipping-Konstellation zielt. Ein Unternehmen mit Sitz im Ausland, das verpackte Produkte direkt an Endabnehmer in Deutschland vertreibt, muss laut der Zentralen Stelle Verpackungsregister einen Bevollmächtigten beauftragen, und zwar „vor dem erstmaligen Bereitstellen“ der Ware in Deutschland. Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID selbst kann es nicht abgeben, denn das ist „eine höchstpersönliche Pflicht“. Ein Lieferant im Ausland hat also zwei Dinge zu erledigen und nicht eines, und beides kannst du vor dem Listen abfragen.

Produktsicherheit: die GPSR gilt seit Dezember 2024

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988) für Produkte, die neu auf dem EU-Markt bereitgestellt werden. Für Onlinehändler heißt das nach der Zusammenfassung des Händlerbunds vor allem:

  • Herstellerangaben im Angebot. Name, Postanschrift und eine elektronische Kontaktmöglichkeit des Herstellers müssen direkt im Angebot stehen, nicht nur hinter einem Link.
  • Warn- und Sicherheitshinweise sichtbar machen. Vom Hersteller vorgegebene Hinweise gehören gut sichtbar ins Angebot, nicht ins Kleingedruckte.
  • Verantwortliche Person in der EU. Produkte aus Drittländern brauchen einen in der EU niedergelassenen Verantwortlichen. Beim klassischen Dropshipping aus China ohne EU-Hersteller wirst du als Händler schnell selbst zu demjenigen, der die Produktsicherheitspflichten trägt, so beschreibt es die IT-Recht Kanzlei für Lieferanten außerhalb der EU.

Das ist der Abschnitt, der billige Produktideen am härtesten aussiebt: Ein Produkt, für das du keine Herstellerangaben und keine Sicherheitsinformationen bekommst, kannst du in Deutschland nicht sauber anbieten. Nimm das als Filter ernst, bevor du listest. Wie du diesen Filter schon bei der Auswahl der Bezugsquelle anlegst, statt erst beim fertigen Angebot, zeigt unser Guide zu den Dropshipping-Lieferanten.

Was eBay selbst erlaubt

Neben dem Gesetz setzt die Plattform eigene Grenzen. eBay erlaubt Dropshipping über Großhändler; nicht erlaubt ist, einen Artikel bei eBay einzustellen und ihn dann bei einem anderen Einzelhändler oder Marktplatz zu kaufen, der direkt an deinen Käufer liefert. Die Verantwortung für die sichere, rechtzeitige Lieferung und die Zufriedenheit des Käufers bleibt laut eBay ausdrücklich beim Verkäufer, und Verstöße gegen die Regel können von der Entfernung der Angebote bis zur Sperrung des Kontos führen. Wie du Produkte und seriöse Lieferwege datenbasiert auswählst, statt in die Arbitrage-Falle zu laufen, zeigt der Ratgeber Dropshipping-Produkte finden.

Der Fahrplan: erst Pflichten, dann Listings

  1. Gewerbe anmelden (§ 14 GewO), bevor du regelmäßig verkaufst.
  2. Steuerfragen klären: Kleinunternehmerregelung ja oder nein, Umsatzsteuer bei Auslandslieferungen, am besten mit Steuerberatung.
  3. Rechtstexte aufsetzen: Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung inklusive der Datenweitergabe an Lieferanten.
  4. Im Verpackungsregister LUCID registrieren, beziehungsweise die Registrierung deines Lieferanten prüfen.
  5. Produktsicherheit je Produkt prüfen: Herstellerangaben, Sicherheitshinweise, verantwortliche Person in der EU.
  6. Einfuhrkosten einrechnen, bevor du Preise festlegst: den Pauschalzoll je Warenkategorie und die Einfuhrumsatzsteuer.
  7. Plattformregeln einhalten: bei eBay nur der Weg über Großhändler.

Dropshipping ist legal, aber es ist Handel mit vollem Pflichtenprogramm, und die Pflichten treffen dich, nicht deinen Lieferanten. Wer sie vor dem ersten Listing abarbeitet, verkauft danach mit ruhigem Rücken. Und noch einmal, weil es der wichtigste Satz dieser Seite ist: Dies ist eine Einordnung mit Stand vom 27. September 2026, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ist Dropshipping illegal?

Nein. Kein deutsches Gesetz verbietet es, Ware vom Lieferanten direkt an den Käufer schicken zu lassen. Illegal wird nicht das Modell, sondern einzelne Angebote: Plagiate und fremde Marken im Sortiment, fehlende Herstellerangaben nach der GPSR oder verpackte Ware ohne Registrierung im Verpackungsregister LUCID. Das Modell ist legal, die Umsetzung entscheidet.

Fällt beim Dropshipping aus China Zoll an?

Ja, und zwar seit dem 1. Juli 2026 auch unter 150 Euro. Die Einfuhrabgabenfreiheit für Sendungen bis 150 Euro ist vollständig entfallen; vorgesehen ist laut Zoll ein pauschaler Zoll von 3 Euro pro Warenkategorie, also je angemeldeter Position der Zollanmeldung. Drei verschiedene Artikel in einer Sendung sind drei Positionen. Die Einfuhrumsatzsteuer ist davon getrennt zu betrachten.

Ist Dropshipping strafbar?

Nein. Dropshipping ist ein legales Geschäftsmodell und als solches nicht strafbar. Teuer werden kann es trotzdem, wenn du die Pflichten eines gewerblichen Händlers verletzt: Ein fehlendes Impressum, eine fehlende Widerrufsbelehrung oder eine fehlende Registrierung im Verpackungsregister können Abmahnungen und im Ernstfall ein Vertriebsverbot nach sich ziehen.

Kann ich Dropshipping ohne Gewerbe betreiben?

Nein. Wer regelmäßig und mit Gewinnabsicht verkauft, handelt gewerblich und muss das nach § 14 der Gewerbeordnung anzeigen, bevor es losgeht. Wer gewerblich handelt, aber als privater Verkäufer auftritt, riskiert Abmahnungen und Nachforderungen.

Muss ich beim Dropshipping Umsatzsteuer zahlen?

Grundsätzlich ja. Eine Ausnahme ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG: Sie greift, wenn dein Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (Stand: September 2026). Beim Einkauf im Ausland wird die Umsatzsteuer schnell komplex, kläre deinen Fall früh mit einer Steuerberatung.

Gilt das Widerrufsrecht auch, wenn die Ware aus China kommt?

Ja. Dein Käufer schließt den Vertrag mit dir, nicht mit deinem Lieferanten, und deutsches Verbraucherrecht gilt unabhängig davon, von wo die Ware versendet wird. Die 14-tägige Widerrufsfrist nach § 355 BGB und die Abwicklung des Widerrufs bleiben deine Verantwortung.

Ist Dropshipping unter 18 legal?

Das Modell ist nicht an ein Alter gebunden, der Gewerbebetrieb schon. Wer das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB). Ein selbständiges Erwerbsgeschäft darf ein Minderjähriger nach § 112 BGB nur führen, wenn der gesetzliche Vertreter ihn dazu ermächtigt und das Familiengericht diese Ermächtigung genehmigt. Liegt beides vor, ist der Minderjährige für die Geschäfte des Betriebs unbeschränkt geschäftsfähig. Ohne die Genehmigung fehlt die Grundlage für die Gewerbeanmeldung.

Ist Dropshipping auf eBay erlaubt?

Ja, wenn die Ware von einem Großhändler kommt. Nicht erlaubt ist, einen Artikel bei eBay einzustellen und ihn dann bei einem anderen Einzelhändler oder Marktplatz zu kaufen, der direkt an deinen Käufer liefert. Verstöße können bis zur Sperrung des Verkäuferkontos führen.