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PStTG-Rechner: Wann Vinted oder eBay dich ans Finanzamt melden

Seit 2023 müssen Vinted, eBay, Kleinanzeigen und jede andere Plattform ihre Verkäufer ans Bundeszentralamt für Steuern melden, sobald sie im Kalenderjahr auf derselben Plattform 30 oder mehr Verkäufe abschließen oder 2.000 Euro oder mehr einnehmen. Beides steht im Plattformen-Steuertransparenzgesetz, § 4 Absatz 5 Nummer 4. Dieser Rechner nimmt deinen Umsatz und deine Verkäufe seit Jahresbeginn, rechnet sie aufs ganze Jahr hoch und sagt dir, in welchem Monat du eine der beiden Grenzen erreichst. Gemeldet zu werden heißt nicht, Steuern zu schulden; ob dein Verkaufen privat oder gewerblich ist, entscheidet sich an anderen Merkmalen, die unser Leitfaden zur Gewerbeanmeldung erklärt.

Das Ergebnis

Einnahmen aufs Jahr hochgerechnet
1.800,00 €

Dein bisheriger Monatsschnitt mal zwölf. Gemeldet wird ab 2.000 Euro.

Verkäufe aufs Jahr hochgerechnet
27

Dein bisheriger Monatsschnitt mal zwölf. Gemeldet wird ab 30 Verkäufen.

Monat, in dem du 2.000 Euro erreichst
Mit diesen Werten nicht berechenbar

Als Monatszahl: 10 heißt Oktober. Steht hier nicht berechenbar, erreichst du die Grenze bei gleichem Tempo dieses Jahr nicht.

Monat, in dem du 30 Verkäufe erreichst
Mit diesen Werten nicht berechenbar

Als Monatszahl. Nicht berechenbar heißt: Bei gleichem Tempo bleibst du dieses Jahr unter 30.

Spielraum bis 2.000 Euro
800,00 €

Was du dieses Jahr noch einnehmen kannst, bevor die Umsatzgrenze erreicht ist. Negativ heißt: schon drüber.

Spielraum bis 30 Verkäufe
12

Wie viele Verkäufe dir bis zur Stückgrenze bleiben. Negativ heißt: schon drüber.

So rechnet der Rechner

  1. Der Rechner teilt deine Einnahmen und deine Verkäufe seit Jahresbeginn durch die vergangenen Monate und multipliziert mit zwölf. Das ist die Hochrechnung aufs Jahr bei gleichbleibendem Tempo; ein starkes Weihnachtsgeschäft bildet sie nicht ab.

  2. Die beiden Grenzen sind fest hinterlegt und stammen aus dem Gesetz: Ein Verkäufer bleibt nach § 4 Absatz 5 Nummer 4 PStTG nur dann ungemeldet, wenn er auf derselben Plattform im Meldezeitraum in weniger als 30 Fällen verkauft und dadurch insgesamt weniger als 2.000 Euro erhalten hat. Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein; reißt eine, wird gemeldet.

  3. Der Monat, in dem du eine Grenze erreichst, ist der erste Monat, in dem dein Monatsschnitt mal Monatszahl die Grenze trifft. 2.000 Euro genau zählen schon, denn das Gesetz sagt weniger als 2.000 Euro, nicht bis 2.000 Euro.

  4. Der Spielraum ist Grenze minus bisheriger Stand. Ein negativer Spielraum heißt, dass die Grenze in diesem Jahr bereits erreicht ist; dann ist die Meldung nicht mehr abzuwenden, egal was im Rest des Jahres passiert.

  5. Gemeldet wird je Plattform und je Kalenderjahr. Wer auf Vinted 25 und auf eBay 25 Verkäufe hat, bleibt auf beiden unter 30; der Rechner ist deshalb pro Plattform gedacht, nicht für die Summe.

  6. Ohne vergangene Monate gibt es keinen Monatsschnitt, und mehr als zwölf Monate hat kein Jahr. In beiden Fällen sagt der Rechner das, statt eine Zahl zu zeigen.

Ein durchgerechnetes Beispiel

Du hast bis Ende August auf Vinted 18 Artikel verkauft und dafür 1.200 Euro gutgeschrieben bekommen. Acht Monate sind um.

Monatsschnitt Einnahmen (1.200 / 8)
150,00 €
Hochrechnung Einnahmen (150 × 12)
1.800,00 €
Monatsschnitt Verkäufe (18 / 8)
2,25
Hochrechnung Verkäufe
27
Spielraum bis 2.000 Euro
800,00 €
Spielraum bis 30 Verkäufe
12
Monat, in dem eine Grenze erreicht wird
keiner

Bei gleichem Tempo bleibst du mit 1.800 Euro und 27 Verkäufen unter beiden Grenzen und wirst nicht gemeldet. Der Spielraum ist aber klein: Zwölf weitere Verkäufe oder 800 Euro bis Silvester, und das Weihnachtsgeschäft zählt mit. Wer im Dezember den Kleiderschrank ausräumt, ist schnell bei 30.

Was der Rechner nicht leistet: Die beiden Grenzen stammen aus § 4 Absatz 5 Nummer 4 PStTG, gelesen am 7. Oktober 2026 auf gesetze-im-internet.de, die Meldefrist und die Kumulation beider Grenzen von der Verfahrensseite des Bundeszentralamts für Steuern vom selben Tag. Der Rechner rechnet dein bisheriges Tempo linear hoch und kennt weder Saison noch Rückabwicklungen. Er sagt nur, ob eine Meldung droht, nicht, ob du Steuern schuldest, in welcher Höhe oder ob dein Verkaufen gewerblich ist. Diese Fragen beantworten das Finanzamt oder ein Steuerberater, nicht dieses Werkzeug.

Häufige Fragen

Ab wann meldet Vinted oder eBay mich ans Finanzamt?

Sobald du auf derselben Plattform im Kalenderjahr 30 oder mehr Verkäufe abgeschlossen hast oder 2.000 Euro oder mehr gutgeschrieben bekommen hast. Das Gesetz formuliert es andersherum: Freigestellt ist nur, wer in weniger als 30 Fällen verkauft und dadurch insgesamt weniger als 2.000 Euro erhalten hat, § 4 Absatz 5 Nummer 4 PStTG. Das Bundeszentralamt für Steuern weist ausdrücklich darauf hin, dass beide Grenzen zusammen eingehalten sein müssen. Die Plattform meldet bis zum 31. Januar des Folgejahres.

Was genau wird gemeldet?

Nach § 14 PStTG unter anderem Vor- und Nachname, Wohnanschrift, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum, die Kennung deines Kontos, die je Quartal insgesamt gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung, die Zahl der Verkäufe je Quartal sowie die Gebühren und Provisionen, die die Plattform einbehalten hat. Die Daten gehen ans Bundeszentralamt für Steuern; die steuerliche Auswertung erfolgt laut BZSt in den Finanzämtern.

Heißt gemeldet werden, dass ich Steuern zahlen muss?

Nein. Die Meldung ist eine Information an die Finanzverwaltung, keine Steuerfestsetzung; das BZSt schreibt, dass die steuerliche Auswertung der Daten in den Finanzämtern erfolgt. Ob aus deinen Verkäufen überhaupt steuerpflichtige Einkünfte entstehen, hängt nicht von den 30 Verkäufen oder 2.000 Euro ab, sondern davon, ob du privat eigene Sachen verkaufst oder gewerblich handelst, also planmäßig und mit Gewinnabsicht kaufst, um zu verkaufen. Welche Merkmale dafür sprechen und was dann zu tun ist, steht in unserem Leitfaden zur Gewerbeanmeldung; ob und in welcher Höhe Steuern anfallen, kann dir nur das Finanzamt oder ein Steuerberater sagen.

Zählen die Verkäufe auf Vinted und eBay zusammen?

Nein, die Grenzen gelten je Plattform. Das Gesetz spricht von Verkäufen unter Inanspruchnahme derselben Plattform. 25 Verkäufe auf Vinted und 25 auf eBay lösen keine Meldung aus, 30 auf einer davon schon. Rechne deshalb jede Plattform einzeln durch. Ob dein Verkaufen insgesamt gewerblich ist, beurteilt das Finanzamt allerdings über alle Kanäle zusammen.

Was passiert in einem Beispiel, in dem ich die Grenze erreiche?

Angenommen, du hast bis Ende Juli 20 Artikel für 1.400 Euro verkauft. Hochgerechnet sind das 2.400 Euro und gut 34 Verkäufe. Bei gleichem Tempo erreichst du die 2.000 Euro im Oktober und die 30 Verkäufe im November; gemeldet wirst du schon wegen der Umsatzgrenze. Wenn du das vermeiden willst, bleiben dir bis Silvester 600 Euro Spielraum, und der Rechner zeigt dir jeden Monat neu, wie viel davon übrig ist.

Gilt das auch für eBay Kleinanzeigen und für Shopify?

Das Gesetz richtet sich an Plattformbetreiber, also an jeden, der Verkäufer und Käufer über eine Plattform zusammenbringt; Marktplätze wie Kleinanzeigen fallen damit genauso darunter wie Vinted und eBay. Ein eigener Shopify-Shop hat keinen fremden Betreiber, der dich melden könnte; die Buchführungs- und Steuerpflichten eines gewerblichen Shops bestehen davon unabhängig. Was ein eigener Shop sonst kostet und verlangt, erklärt unser Leitfaden zum Online-Shop; wie Verkauf und Gebühren auf eBay funktionieren, zeigt unser Artikel zum Verkaufen bei eBay.